33ggArtikel 33 GG bildet einen der tragenden Pfeiler des deutschen Staatsorganisationsrechts und dient als wichte Grundlage für das VerständnisArt. 33 GG sieht das Prinzip der Bestenauslese aus Grundstein der Vergabe öffentlicher Ämter vor. Diese Regelung kann auch durch Motive vermeintlicher